Sie kennen das bestimmt: Egal ob Kleinkind oder Teenager, im familiären Alltag kommt es immer wieder zu herausfordernden Situationen, Spannungen und Konflikten. Und weil jedes Kind anders ist, gibt es auch kein „Patentrezept“ für die richtige Erziehung.

Wenn Ihre eigenen Möglichkeiten nicht mehr ausreichen um Probleme zu lösen, stehen wir Ihnen mit fachlichem Rat und Unterstützung zur Seite. Es muss auch nicht immer gleich ein Problem sein: Manchmal möchte man einfach nur wissen, wie man den Nachwuchs am besten durch die aufregende Zeit des Heranwachsens begleiten kann.

Im Folgenden erfahren Sie, wobei wir Ihrer Familie behilflich sein können.

Durch die klinisch-psychologische Diagnostik können die Fähigkeiten, Stärken, Ressourcen und Schwächen Ihres Kindes abgebildet und benennbar gemacht werden. Dabei kommen in erster Linie standardisierte Testverfahren zum Einsatz, aber natürlich werden auch Ihre Beobachtungen als Eltern und das Verhalten Ihres Kindes einbezogen.

Ablauf

Zu Beginn findet ein Erstgespräch statt, bei dem Sie Ihr Anliegen schildern können und alle wichtigen Informationen erfasst werden. Falls Sie bereits ärztliche oder psychologische Befunde zu Ihrer Fragestellung besitzen, bringen Sie diese bitte gleich mit. Anschließend vereinbaren wir - je nach Notwendigkeit - zwei bis drei Folgetermine für die Durchführung der psychologischen Untersuchung. Abschließend laden wir Sie zu einem Beratungsgespräch ein, um die Ergebnisse sowie die weitere Vorgehensweise ausführlich zu besprechen.

Wir bieten psychologische Diagnostik u.a. zu folgenden Themen an:

  • Leistungs-, Lern- und Konzentrationsfähigkeit (Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Lernschwächen, etc.)
  • Altersgemäße Entwicklung (Motorik, Sprache, soziale Kompetenzen)
  • Verhaltensauffälligkeiten (Ängste, Aggression, etc.)
  • Ausbildungs- und Berufsorientierung

Psychologische Beratung begleitet Sie bzw. Ihre Familie bei der Bewältigung schwieriger Situationen. Wir bieten Entscheidungs- und Orientierungshilfen zu konkreten Fragestellungen an und berücksichtigen dabei die Interessen und Bedürfnisse aller Familienmitglieder.

Gerne beraten wir Sie zu Themen wie zum Beispiel

  • Erziehung
  • Konflikte in der Familie oder in der Schule
  • Kritische Lebensereignisse (Scheidung, Krankheit, Tod naher Angehöriger)
  • Kinderwunsch & Adoption
  • Beratung von Eltern nach §95 Abs. 1a AußStG
 

Psychologische Behandlung soll Ihr Kind gezielt dabei unterstützen, seine Fähigkeiten und Leistungskapazitäten zu erweitern, Ressourcen zu aktivieren, emotionale Krisen zu überwinden oder bestehende Defizite zu minimieren. Auf Basis der klinisch-psychologischen Diagnostik erstellen wir ein detailliertes Förderkonzept, welches bezüglich Dauer, Ausmaß und Intensität auf die kindlichen Bedürfnisse Rücksicht nimmt. Bei Bedarf werden auch wichtige Bezugspersonen (Eltern, Lehrer) mit einbezogen, um eine dauerhafte Erhaltung der erarbeiteten Erfolge zu gewährleisten. Wir vermitteln Strategien, die leicht in den Alltag integriert werden können und eine Überforderung des Kindes vermeiden.

Psychologische Behandlung empfiehlt sich unter anderem bei

  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Legasthenie (Lese-Rechtschreibschwäche)
  • Dyskalkulie (Rechenschwäche)
  • Hyperaktivität
  • Schul- oder Prüfungsangst

Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder.

Eltern, die vorhaben, sich einvernehmlich scheiden zu lassen, müssen bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.

Dies bedeutet, dass alle Paare in Österreich gesetzlich verpflichtet sind, sich über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für ihre minderjährigen Kinder beraten zu lassen und dies gegenüber dem Gericht - durch Vorlage einer Bestätigung – glaubhaft zu machen.

Inhalte:

  • Eltern erhalten Informationen, wie Kinder eine Scheidung erleben, wie sie - abhängig vom Alter - reagieren können und was Kinder in dieser Umbruchsituation brauchen.
  • Sie bekommen Tipps und Ideen, wie sie ihr Kind in dieser schwierigen Situation bestmöglich unterstützen.
  • Sie erhalten grundlegende rechtliche Informationen zu Obsorge, Besuchsrecht und Unterhalt.
  • Sie erhalten Ideen und Handwerkszeug für die Entwicklung einer für das Kind unterstützenden Eltern-Beziehung nach Trennung/Scheidung.

 Die Beratung kann als  Paar- oder Einzelberatung in Anspruch genommen werden.

Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung kann vom Gericht angeordnet werden, wenn es den Eltern nach einer Trennung/Scheidung nicht gelingt, Regelungen zu treffen oder einzuhalten, die im Interesse des Kindes liegen. Durch die Beratung haben Eltern die Möglichkeit, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, die zum Wohlergehen des Kindes beitragen. Ich wurde vom Bundesministerium für Familie und Jugend als Berater nach § 107 Abs. 3 Z 1 AussStrG anerkannt und bin daher berechtigt, gerichtlich angeordnete Beratungen durchzuführen. Primäres Ziel der Beratung ist die Sicherung des Kindeswohls.

In der Beratung geht es vor allem darum, Eltern dabei zu unterstützen,

  • den Blick auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder zu richten und Verhaltensweisen zu entwickeln, die Kindern helfen, die Trennung möglichst gut zu bewältigen
  • Verhaltens- und Reaktionsweisen ihrer Kinder besser zu verstehen lernen
  • neue Formen zu finden, wie sie in ihrer Rolle als Eltern in Bezug auf ihre Kinder besser zusammenarbeiten können
  • ihre Erziehungskompetenz zu stärken und sie im Umgang mit Konflikten im familiären Alltag zu beraten